E-Rechnungspilot

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Einstieg · Pflicht & Recht

E-Rechnungspflicht 2025, 2027, 2028: Fristen, Ausnahmen und Übergangsregeln

Seit 2025 müssen alle Unternehmen E-Rechnungen empfangen können, ab 2027 bzw. 2028 auch ausstellen. Wer betroffen ist, was ausgenommen ist und wie Sie die Übergangsfristen nutzen.

5 Min. Lesezeit · aktualisiert am 18.10.2026

  • Seit 01.01.2025: Alle Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen können.
  • Ab 01.01.2027: Ausstellungspflicht für Unternehmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz.
  • Ab 01.01.2028: Ausstellungspflicht für alle inländischen B2B-Umsätze.
  • Ausgenommen: Kleinbetragsrechnungen bis 250 €, Fahrausweise, Kleinunternehmer (§ 19 UStG) beim Ausstellen.

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Stand: Oktober 2026. Unsere Ratgeber dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung.